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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1978 §16;Rechtssatz
Bedenken, daß die in der Tir BauO 1978 getroffene Regelung über die Verpflichtung zur Entrichtung eines Erschließungsbeitrages sachlich nicht gerechtfertigt wäre und aus diesem Grunde dem Gleichheitsgebot widerspräche, sind vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht entstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170148.X02Im RIS seit
20.11.2000