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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §33 Abs4;Rechtssatz
Als Unterhaltsleistungen sind alle Zahlungen an den Alleinerhalter aus dem Titel des gesetzlichen Unterhaltsanspruches zu verstehen, gleichgültig von welcher Seite sie geleistet werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Seite 703).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989130135.X06Im RIS seit
11.07.2001