RS Vwgh 1992/12/21 89/13/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §33 Abs4;
EStG 1972 §57 Abs2;

Rechtssatz

Als Unterhaltsleistungen sind alle Zahlungen an den Alleinerhalter aus dem Titel des gesetzlichen Unterhaltsanspruches zu verstehen, gleichgültig von welcher Seite sie geleistet werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Seite 703).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989130135.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten