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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Das Feilhalten von Gebäck in Gebäckständern in Selbstbedienung muß an sich nicht die abstrakte Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung durch äußere Einwirkung in sich bergen. So wird etwa dann keine hygienisch nachteilige Beeinflussung zu erwarten sein, wenn der Kunde bei Benützung eines Semmelspenders etwa lediglich Zugriff auf die von ihm gewählte Ware hat und nach deren Entnahme eine Rückgabe in den Semmelspender nicht mehr möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100189.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009