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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Der Tatvorwurf, vorgeschnittene und zum Teil marinierte Salate seien in insgesamt elf Nirostatassen durch eine ca 20cm hohe Durchreiche von den Kunden in Selbstbedienung abgepackt worden, läßt mit hinreichender Bestimmtheit jene Handlung erkennen, die der Besch nach Ansicht der belBeh hätte setzen müssen, nämlich die Waren nicht in Selbstbedienung, sondern durch Verkaufspersonal feilgehalten.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100190.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.09.2010