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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Da hinsichtlich der Abgabe von (zum Teil) marinierten Salaten durch eine ca 20cm hohe Durchreiche (Plexiglasabdeckung) in Selbstbedienung die Möglichkeit der vom Gesetz pönalisierten Einwirkungen durch Kunden (zB Berühren, Anhusten oder Anhauchen) nicht offensichtlich ist, hätte es diesbezüglich ergänzender Feststellungen, zB eines Lokalaugenscheines bedurft.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel AugenscheinBeweismittel AugenscheinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100190.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.09.2010