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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §33 Abs4;Rechtssatz
Da der Gesetzgeber den Ehegatten eines ehemaligen Beamten des Ruhestandes, der eine im PG näher umschriebene Freiheitsstrafe verbüßt, für die Haftdauer als Hinterbliebenen (Hinweis § 52 Abs 2 PG) behandelt, sind die aus diesem Titel geleisteten Unterhaltsbeiträge als "Versorgungsleistungen nach dem verstorbenen Ehegatten" iSd § 33 Abs 4 bzw § 57 Abs 2 EStG 1972 anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989130135.X07Im RIS seit
11.07.2001