RS Vfgh 1985/11/22 B889/84

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Veröffentlicht am 22.11.1985
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Index

10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

MRK Art3
StGG Art8
EGVG ArtVIII zweiter Tatbestand
VStG §35 litc

Rechtssatz

Art8 StGG; Art5 MRK; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme der ungebührlichen störenden Lärmerregung nach ArtVIII 2. Tatbestand EGVG 1950; nicht individuell ausgesprochene, aber der Bf. erkennbar auch an sie gerichtete "Abmahnung"; Festnahme und anschließende Anhaltung in §§35 litc, 36 Abs1 VStG 1950 gedeckt; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit

MRK; Verstoß gegen Art3 MRK durch Vornahme einer Leibesvisitation unter weitgehender Entkleidung der Bf. in Gegenwart mehrerer Mithäftlinge

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Lärmerregung, Mißhandlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B889.1984

Dokumentnummer

JFR_10148878_84B00889_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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