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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0245Rechtssatz
Durch mögliche Rückschlüsse der Berufungsbehörde, daß durch ihre Anrufung iVm einer bestimmten Aktenzahl eine bestimmte Erstbehörde gemeint sein könnte, wird nicht das Erfordernis für den Berufungswerber beseitigt, iSd § 63 Abs 3 AVG den Bescheid in einer Weise zu bezeichnen, daß er unverwechselbar feststeht (Hinweis: E 11.4.1991, 90/06/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992030237.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.12.2011