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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0245Rechtssatz
Der Umstand, daß die belangte Behörde ohne gesetzlichen Anlaß einen Verbesserungsauftrag erteilte, vermag ein subjektives Recht des Bf auf Sacherledigung des außerhalb der ursprünglichen Rechtsmittelfrist ergänzten Rechtsmittels nicht zu begründen (Hinweis: E 23.10.1986, 86/02/0087).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Verbesserungsauftrag Bejahung BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992030237.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.12.2011