RS Vwgh 1992/12/21 92/03/0244

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/12/21 92/03/0234 1

Stammrechtssatz

Auch die Nichtbefolgung des Auftrages zur Vorlage der erforderlichen Zahl von Ausfertigungen der Beschwerde gilt als Zurückziehung derselben im Sinne des § 34 Abs 2 VwGG (Hinweis B 27.5.1986, 86/03/0087).

Schlagworte

Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030244.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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