RS Vfgh 1985/11/22 B573/83

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Veröffentlicht am 22.11.1985
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Index

10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

MRK Art3
StGG Art8

Rechtssatz

MRK; aggressives Vorgehen der Bf.; kein gegen Art3 verstoßendes Verhalten von Gendarmeriebeamten durch Gewaltanwendung ohne Mißhandlungsabsicht; kein Verstoß gegen Art3 durch Anlegen von Handschellen

Art8 StGG; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch die Dauer der Anhaltung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Mißhandlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B573.1983

Dokumentnummer

JFR_10148878_83B00573_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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