RS VwGH Beschluss 1992/12/21 92/03/0234

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Rechtssatz

Auch die Nichtbefolgung des Auftrages zur Vorlage der erforderlichen Zahl von Ausfertigungen der Beschwerde gilt als Zurückziehung derselben im Sinne des § 34 Abs 2 VwGG (Hinweis B 27.5.1986, 86/03/0087).

Schlagworte
Mängelbehebung
Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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