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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/26 89/10/0202 6Stammrechtssatz
Zum objektiven Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 20 LMG gehört die abstrakte Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung durch äußere Einwirkung; die Behörde hat lediglich eine der Möglichkeiten abstrakter Gefährdung nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100190.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.09.2010