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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GehG 1956 §13a;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Übergenuß - Der Bf bezieht als Angehöriger der Dienstklasse VIII ein Einkommen, das nach seiner Höhe in der Regel Ersparnisse zuläßt. Daß dies im konkreten Fall auf Grund besonderer Umstände nicht der Fall wäre, hat der Bf nicht aufgezeigt. Der Hinweis auf einen allfälligen finanziellen Engpaß wegen einer 5 % Bezugskürzung im Hinblick auf "laufende, nicht adhoc eliminierbare Ausgaben" genügt dem Konkretisierungsgebot nicht.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992120022.A01Im RIS seit
16.11.2000