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44 ZivildienstNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
ZivildienstG; mangelhafte Glaubhaftmachung des Vorliegens schwerwiegender Gewissensgründe; teilweise unrichtige Beweiswürdigung - hier kein tragendes Element der abweislichen Bescheidbegründung; keine Verletzung im durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; keine Willkür; keine Gleichheitsbedenken gegen die im ZivildienstG enthaltenen Bestimmungen über die Beiziehung einer Vertrauensperson; kein Messen der Verfassungsbestimmung des §2 Abs1 am Art18 Abs1 B-VG
Schlagworte
Zivildienst, ZivildienstkommissionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B269.1985Dokumentnummer
JFR_10148878_85B00269_01