RS Vfgh 1985/11/22 B269/85

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Veröffentlicht am 22.11.1985
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Index

44 Zivildienst
44/01 Zivildienst

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art18 Abs1
ZivildienstG §2 Abs1
ZivildienstG §6 Abs3

Rechtssatz

ZivildienstG; mangelhafte Glaubhaftmachung des Vorliegens schwerwiegender Gewissensgründe; teilweise unrichtige Beweiswürdigung - hier kein tragendes Element der abweislichen Bescheidbegründung; keine Verletzung im durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; keine Willkür; keine Gleichheitsbedenken gegen die im ZivildienstG enthaltenen Bestimmungen über die Beiziehung einer Vertrauensperson; kein Messen der Verfassungsbestimmung des §2 Abs1 am Art18 Abs1 B-VG

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zivildienst, Zivildienstkommission

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B269.1985

Dokumentnummer

JFR_10148878_85B00269_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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