RS Vwgh 1992/12/22 91/04/0019

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Veröffentlicht am 22.12.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3 idF 1988/399;
GewO 1973 §370 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;

Rechtssatz

Bei der Betriebsanlage eines Elektroinstallationsgewerbes der Unterstufe handelt es sich im Hinblick auf die Art der vorgefundenen Einrichtungen und Ausstattungen sowie im Hinblick auf die in dieser durchgeführten Tätigkeiten um eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 und 2 GewO 1973, da schon unter Bedachtnahme auf die allgemeine Lebenserfahrung die Möglichkeit von Gefährdungen und Belästigungen nicht ausgeschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040019.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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