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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): AW 92/07/0042 B 22. Dezember 1992Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Da die errichteten Sperrbrunnen - wenn überhaupt - lediglich eine kurzfristige Sicherung der Deponie bis zu deren Räumung bewirken könnten und auch keine eindeutigen Aussagen über eine allfällige kurzfristige Sperrwirkung der Brunnenreihe getroffen werden könnten und damit auch nicht ausgeschlossen werden könnte, daß von der Deponie trotz dieser Sicherungsmaßnahmen weiterhin Gefahren ausgehen, stehen daher der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwigende öffentliche Interessen entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992070041.A01Im RIS seit
12.11.2001