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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Rechtssatz
Der Zeitraum, der zwischen dem Gerichtsbeschluß, mit dem ein Antrag auf Konkurseröffnung abgewiesen worden ist, und der verwaltungsbehördlichen Verfügung über die Entziehung der Gewerbeberechtigung verstreicht, ist kein Tatbestandselement nach § 87 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 3 und Abs 4 GewO 1973.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040128.X02Im RIS seit
20.11.2000