RS Vwgh 1992/12/22 92/04/0257

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Veröffentlicht am 22.12.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
GewO 1973 §74 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ist in dem zugrundeliegenden verwaltungsbehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Rechtsnachfolge des Beschwerdeführers anzunehmen, kann dieser durch einen nicht ihn betreffenden Abspruch des an den Rechtsvorgänger adressierten angefochtenen Bescheides nicht in subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten verletzt sein, weil die belangte Behörde in diesem Fall noch nicht über seinen Antrag entschieden hat.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des BeschwerdeführersBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040257.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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