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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §73 Abs1;Rechtssatz
Nur ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid kann die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage bilden, ein Umstand, der von den Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen wahrzunehmen ist und für dessen Beachtung sie von Amts wegen zu sorgen haben.
Schlagworte
Parteistellung ParteienantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040257.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017