RS Vwgh 1992/12/22 92/04/0257

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Veröffentlicht am 22.12.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
VwRallg;

Rechtssatz

Nur ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid kann die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage bilden, ein Umstand, der von den Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen wahrzunehmen ist und für dessen Beachtung sie von Amts wegen zu sorgen haben.

Schlagworte

Parteistellung Parteienantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040257.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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