RS Vwgh 1992/12/22 92/04/0189

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Veröffentlicht am 22.12.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §193 Abs2;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Bei der Einschätzung des Persönlichkeitsbildes des Ehegatten der Konzessionswerberin auf Grund der den Verurteilungen zugrundeliegenden Straftaten (elf Verurteilungen von 1982 bis 1992 wegen Diebstahlsdelikten, versuchter Nötigung, Unterschlagung, Körperverletzungen) ist nicht darauf Bedacht zu nehmen, daß die Vielzahl der Vorstrafen Jugendstrafen darstellen, sich die Ehe günstig ausgewirkt habe und die letzte Verurteilung nur wegen eines Vergehens mit niedrigem Strafrahmen erfolgt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040189.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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