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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §193 Abs2;Rechtssatz
Bei der Einschätzung des Persönlichkeitsbildes des Ehegatten der Konzessionswerberin auf Grund der den Verurteilungen zugrundeliegenden Straftaten (elf Verurteilungen von 1982 bis 1992 wegen Diebstahlsdelikten, versuchter Nötigung, Unterschlagung, Körperverletzungen) ist nicht darauf Bedacht zu nehmen, daß die Vielzahl der Vorstrafen Jugendstrafen darstellen, sich die Ehe günstig ausgewirkt habe und die letzte Verurteilung nur wegen eines Vergehens mit niedrigem Strafrahmen erfolgt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040189.X01Im RIS seit
20.11.2000