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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0078 88/14/0079Rechtssatz
AusfzF, ob ein als Mietvorauszahlung geleisteter Betrag in Wahrheit keine Mietvorauszahlung, sondern als Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut "Mietrecht" anzusehen ist. Dies läßt sich jedoch nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen, wobei für das Vorliegen von Anschaffungskosten spricht, wenn neben einem angemessenen laufend zu entrichtenden Mietzins zusätzlich eine "Mietzinsvorauszahlung" geleistet wird, oder wenn diese für einen ungewöhnlich langen Zeitraum vereinbart ist (zB fünfzig Jahre) sowie, wenn die Zahlung nicht mehr als Nutzungsentgelt für eine bestimmte Mietperiode, sondern deswegen geleistet wird, um überhaupt den Abschluß eines Mietvertrages zu erwirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1988140077.X04Im RIS seit
03.04.2001