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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs6;Rechtssatz
Eine ausreichende Lenkpraxis iSd § 64 Abs 6 KFG ist jedenfalls auch dann gegeben, wenn eine Person ein Kraftfahrzeug im Ausland auf Grund ihrer ausländischen Lenkerberechtigung im Durchschnitt einmal wöchentlich sowie im Urlaub lenkt. Dies entspricht etwa jener Lenkpraxis, wie sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung ein nicht unerheblicher Teil der inländischen Bevölkerung in großstädtischen Ballungsräumen aufzuweisen hat und die jedenfalls als zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung im Sinne des § 64 Abs 2 KFG ausreichend anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110193.X02Im RIS seit
19.03.2001