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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §24;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/08/0287 E 21. November 1989 RS 2(hier § 35 AlVG und § 5 NotstandshilfeV in Ansehung der festgestellten Abtretung von Mietzinserforderungen)Stammrechtssatz
Zur Frage, welche Rechtslage für die Beurteilung, ob eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nicht oder nicht in der gewährten Höhe gebührte, maßgeblich ist, ergibt sich folgendes: Aus § 24 AlVG und § 25 Abs 1 AlVG, insbesondere aus der Verwendung der Mitvergangenheit ("gebührte" in § 25 Abs 1 AlVG) geht hervor, daß sich § 25 Abs 1 AlVG seinem Inhalt nach auf bestimmte in der Vergangenheit liegende Zeiträume des Empfanges von Arbeitslosengeld bezieht, also eine zeitraumbezogene Regelung (iSd E 23.10.1986, 86/08/0140, und E 26.2.1987, 86/08/0115) darstellt. Deshalb ist nicht das im Entscheidungszeitpunkt der Behörde geltende Recht anzuwenden, sondern jenes, das im Zeitpunkt der Leistungsgewährung in Geltung stand.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080167.X01Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
28.07.2009