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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §38 Abs1;Rechtssatz
§ 38 Abs 1 EStG 1972 stellt seinem Wortlaut und Wortsinn nicht darauf ab, ob eine "Verwertungshandlung" eine patentrechtlich geschützte Erfindung "betrifft", sondern vielmehr auf die EINKÜNFTE aus der Verwertung patentrechtlich GESCHÜTZTER Erfindungen. Einkünfte aus der Verwertung derartiger Erfindungen stellen jedoch nur die Lizenzzahlungen, nicht aber der Abschluß des Lizenzvertrages als solcher dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991140157.X01Im RIS seit
20.11.2000