RS Vwgh 1993/1/12 89/14/0188

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Veröffentlicht am 12.01.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1993, 413;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Unzulässigkeit der gewinneutralen Ausbuchung einer in der Eröffnungsbilanz buchmäßig als Lieferantenverbindlichkeit "verdeckten" Verbindlichkeit des Abgabepflichtigen gegenüber seiner Schwester (rückständige Lohnzahlungen, die später in ein Darlehen umgewandelt wurden). In diesem Zusammenhang meinte der Abgabepflichtige, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise hätte die belangte Behörde zu dem Schluß kommen müssen, die von ihm vorgenommene Ausbuchung sei unrichtig, womit er die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde bekämpfte, welche aber nicht als unschlüssig zu erkennen ist, weil für den Wegfall der Verbindlichkeiten primär der Buchungsvorgang spricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140188.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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