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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteRechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; Drohung mit einer Anzeige ist keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
VfGG 1953; Wegfall des Beschwerdegegenstandes im Falle der Feststellung der Rechtswidrigkeit der auch beim VwGH angefochtenen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch diesen Gerichtshof
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, VfGH / ParallelbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B911.1984Dokumentnummer
JFR_10148878_84B00911_01