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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Liegen in einem Verfahren zur Befristung der Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG zu der entscheidenden Frage (organisches hirndiffuses Psyhosyndrom des Bf) zwei einander widersprechende fachärztliche Beurteilungen vor, wobei die notwendige Untersuchung (mit einem Kernspintomographen) nicht durchgeführt wurde, so hatte die Kraftfahrbehörde im Sinne ihrer aus § 37 und § 39 Abs 2 AVG erfließenden Pflicht zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts von Amts wegen eine solche Untersuchung zu veranlassen.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110140.X02Im RIS seit
12.06.2001