RS Vwgh 1993/1/12 92/14/0165

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Veröffentlicht am 12.01.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §14;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6 Z3;
EStG 1988 §14;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6 Z3;

Rechtssatz

Keine Rückstellung für unverbrauchten Urlaub auf der Basis eines produktiven Leistungslohnes und im Folgejahr anwachsender Urlaubsansprüche und Abfertigungsansprüche. Ein Zusammenhang zwischen unverbrauchtem Urlaub und Aufwand für Lohnabrechnung ist zur Berücksichtigung in der Rückstellung nachzuweisen, die Behauptung eines "üblichen Satzes" genügt nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140165.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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