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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §983;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0078 88/14/0079Rechtssatz
Daß Zinsenvorauszahlungen für ein Darlehen nicht rückzahlbar sind, steht der Anwendung des § 19 Abs 2 EStG 1972 nicht entgegen, weil dieser Umstand für sich allein noch nicht dazu führt, die Vorauszahlung als Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes "Darlehen" zu deuten, die gemäß § 7 Abs 1 EStG 1972 iVm § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 verteilt auf die Gesamtdauer der Verwendung (Nutzung) dieses Wirtschaftsgutes abzusetzen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1988140077.X03Im RIS seit
03.04.2001