RS Vfgh 1985/11/22 B885/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1985
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

MRK Art3
StGG Art8
VStG §35 litc

Beachte

ähnlich B892/84 vom selben Tag

Rechtssatz

Art8 StGG; Art5 MRK; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit;

Festnahme gemäß §35 litc VStG 1950 und anschließende Anhaltung;

Zulässigkeit einer nicht individuell ausgesprochenen, sondern an eine Gruppe gerichteten und von der Bf. verstandenen "Abmahnung";

Verharren in der strafbaren Handlung nach Abmahnung zweifelhaft;

Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit

MRK; kein Verstoß gegen Art3 durch Befehl zur Duldung einer Leibesvisitation

Art130 Abs1 litb B-VG; Zuständigkeit des VwGH zur Prüfung der einfachgesetzlichen Rechtmäßigkeit eines Befehls zur Duldung einer Leibesvisitation

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Mißhandlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B885.1984

Dokumentnummer

JFR_10148878_84B00885_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten