RS Vwgh 1993/1/13 91/12/0194

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Veröffentlicht am 13.01.1993
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §1;
AWG 1990 §2;
AWG 1990 §34 Abs1;

Rechtssatz

Alte Zeitungen und Zeitschriften erfüllen, unabhängig von ihrem Verunreinigungsgrad, außerhalb des im § 2 Abs 2 AWG abgesteckten Rahmens in der Regel jedenfalls das subjektive Abfallkriterium. Einer Wertung als Abfall steht auch nicht entgegen, daß derartiges Altpapier in geordneter und organisierter Weise gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt wird, handelt es sich hiebei doch um eines der ausdrücklich formulierten Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzes. Bereits daraus folgt, daß eine geschlossene Beseitigungskette keinesfalls gegen die Abfalleigenschaft eingewendet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991120194.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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