RS Vwgh 1993/1/14 91/19/0275

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Veröffentlicht am 14.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §14 Abs2;
AZG §15 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Für die Strafbarkeit einer Übertretung des § 15 Abs 1 AZG (ebenso wie bei einer solchen des § 14 Abs 2 AZG) genügt gem § 5 Abs 1 erster Satz VStG Fahrlässigkeit, weshalb es unerheblich ist, daß die Übertretung ohne Wissen und Willen des Arbeitgebers begangen wurde (Hinweis E 2.4.1990, 90/19/0044; E 4.3.1991, 90/19/0558).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190275.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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