Index
41/02 MelderechtNorm
FrPolG 1954 §14b;Rechtssatz
Zwar sind die Voraussetzungen des § 3 Abs 2 Z 2 zweiter Fall FrPolG nicht erfüllt, wenn nur zwei rechtskräftige Bestrafungen des Fremden wegen Übertretungen des FrPolG vorliegen; liegt dem Fremden allerdings ein zusätzliches Fehlverhalten zur Last, welches zu Bestrafungen nach dem PaßG und dem MeldeG 1972 hätte führen müssen, so reicht dieses aus, um entsprechend dem Gewicht des Gesamtverhaltens die in § 3 Abs 1 FrPolG umschriebene Annahme zu rechtfertigen (Hinweis E 25.11.1991, 91/19/0254; E 28.10.1991, 91/19/0240; E 23.4.1990, 90/19/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180453.X02Im RIS seit
06.08.2001