RS Vwgh 1993/1/14 92/18/0534

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Veröffentlicht am 14.01.1993
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §63 Abs2;
AVG §7 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine "Verfügung", mit welcher die Beh ein Begehren auf Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung einer einen ein Verwaltungsorgan betreffenden Ablehnungsantrag zurückweisenden Verfügung "abgewiesen" hat, stellt sich - ungeachtet dieser Bezeichnungen - (ebenso wie die "Zurückweisung" des Ablehnungsantrages) als eine lediglich das Verfahren betreffende Anordnung iSd § 63 Abs 2 AVG dar, die mangels Bescheidcharakters einer (abgesonderten) Anfechtung vor dem VwGH nicht zugänglich ist.

Schlagworte

Ablehnung wegen Befangenheit Rechtsanspruch Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180534.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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