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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine "Verfügung", mit welcher die Beh ein Begehren auf Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung einer einen ein Verwaltungsorgan betreffenden Ablehnungsantrag zurückweisenden Verfügung "abgewiesen" hat, stellt sich - ungeachtet dieser Bezeichnungen - (ebenso wie die "Zurückweisung" des Ablehnungsantrages) als eine lediglich das Verfahren betreffende Anordnung iSd § 63 Abs 2 AVG dar, die mangels Bescheidcharakters einer (abgesonderten) Anfechtung vor dem VwGH nicht zugänglich ist.
Schlagworte
Ablehnung wegen Befangenheit Rechtsanspruch Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180534.X02Im RIS seit
11.07.2001