RS Vwgh 1993/1/14 92/09/0284

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1993
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4b idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0036 1

Stammrechtssatz

Inländische und ausländische Arbeitssuchende, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, sind, soferne sie die objektiv berechtigten Anforderungen an den zu besetzenden Arbeitsplatz erfüllen, vorrangig zu vermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090284.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten