RS Vwgh 1993/1/14 92/18/0453

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Veröffentlicht am 14.01.1993
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Index

41/02 Melderecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

FrPolG 1954 §14b;
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
MeldeG 1972 §16 Z1;
MeldeG 1972 §3 Abs1;
MeldeG 1972 §6 Abs1;
PaßG 1969 §23 Abs1;
PaßG 1969 §40 Abs1;
Sichtvermerkszwang Aufhebung Türkei 1955 Art1 Abs3;
Sichtvermerkszwang Aufhebung Türkei 1955 Art3;

Rechtssatz

Hatte der Fremde bereits bei seiner ohne Sichtvermerk erfolgten Einreise in das Bundesgebiet die Absicht, hier einen längeren Aufenthalt zu nehmen sowie eine Beschäftigung auszuüben und hat er sich danach nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Tagen nach der Unterkunftnahme polizeilich angemeldet und wurde er überdies zweimal wegen Übertretungen des FrPolG rechtskräftig bestraft, so erscheint die in § 3 Abs 1 FrPolG umschriebene Annahme gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180453.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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