RS Vwgh 1993/1/14 92/09/0286

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Veröffentlicht am 14.01.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §123 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §91;
B-VG Art7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Darauf, daß auch in anderen Fällen, in denen vor Vergabe des Auftrages (entgegen ÖNORM A 2050) nur eine beschränkte (anstelle der grundsätzlich vorgesehenen öffentlichen) Ausschreibung durchgeführt wurde, ebenfalls ein Disziplinarverfahren durchgeführt werden müßte, hat der Beamte, gegen den ein Disziplinarverfahren wegen des Verdachtes eines derartigen Disziplinarvergehens eingeleitet wurde, keinen Anspruch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090286.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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