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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;Rechtssatz
Wurde dem Fremden nach rechtskräftiger Bestrafung wegen erfolgter Übertretungen jeweils des § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO bereits zweimal die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen ihn angedroht, falls er sich einen neuerlichen Verstoß gegen die österreichische Rechtsordnung zuschulden kommen ließe, so ist diese Tatsache, wenn sie letztlich fruchtlos geblieben ist, im Rahmen der Interessenabwägung nach § 3 Abs 3 FrPolG keineswegs gering zu veranschlagen, wirft sie doch ein bezeichnendes Licht auf die Einstellung des Fremden gegenüber rechtlich geschützten Werten, insbesondere der körperlichen Sicherheit Dritter, und ist durchaus geeignet, die vom Fremden ausgehende Gefahr für das besagte öffentliche Interesse noch zu unterstreichen (Hinweis E 9.7.1992, 92/18/0207).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180426.X02Im RIS seit
12.06.2001