Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Umstand, daß derselbe Organwalter sowohl im erstinstanzlichen als auch im Berufungsverfahren die Ermittlungen als Hilfsorgan für die zur Entscheidung berufenen Organe durchführt, verstößt weder gegen § 7 Abs 1 Z 5 AVG noch gegen sonstige Vorschriften, sieht man von der - im Beschwerdefall nicht in Betracht kommenden - Bestimmung des § 53 Abs 1 AVG ab.
Schlagworte
Abgrenzung der Begriffe Behörde und OrganwalterEinfluß auf die SachentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991100259.X01Im RIS seit
09.10.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009