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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §60 Abs1;Rechtssatz
Ist der unbefriedigende Zustand des Waldes hauptsächlich auf die schlechten Bringungsverhältnisse zurückzuführen, so dient ein zu bewilligender Forstweg dann der Walderschließung iSd § 60 Abs 1 ForstG 1975, wenn die Waldeigentümer dadurch angeregt werden können, Waldpflegemaßnahmen und Bestandseingriffe zur Verjüngung durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989100190.X01Im RIS seit
20.11.2000