RS Vwgh 1993/1/18 89/10/0190

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Veröffentlicht am 18.01.1993
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §60 Abs1;
ForstG 1975 §62 Abs2;

Rechtssatz

Ist der unbefriedigende Zustand des Waldes hauptsächlich auf die schlechten Bringungsverhältnisse zurückzuführen, so dient ein zu bewilligender Forstweg dann der Walderschließung iSd § 60 Abs 1 ForstG 1975, wenn die Waldeigentümer dadurch angeregt werden können, Waldpflegemaßnahmen und Bestandseingriffe zur Verjüngung durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989100190.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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