RS Vwgh 1993/1/18 89/10/0190

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Veröffentlicht am 18.01.1993
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §62 Abs2;

Rechtssatz

Die Prüfung der Frage, ob ein beantragter Forstweg eine Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz hat, ist im ForstG 1975 nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989100190.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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