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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Im Verfahren zur Erteilung eines baupolizeilichen Auftrages nach § 25 Abs 1 NÖ BauO 1976 können nicht neuerlich jene Einwendungen zu Recht erhoben werden, die letztlich im durchgeführten Baubewilligungsverfahren die Erteilung der Baubewilligung nicht verhindern konnten.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050222.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009