RS Vwgh 1993/1/19 92/05/0222

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Veröffentlicht am 19.01.1993
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauO NÖ 1976 §100 Abs2;
BauO NÖ 1976 §25 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Erteilung eines baupolizeilichen Auftrages nach § 25 Abs 1 NÖ BauO 1976 können nicht neuerlich jene Einwendungen zu Recht erhoben werden, die letztlich im durchgeführten Baubewilligungsverfahren die Erteilung der Baubewilligung nicht verhindern konnten.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992050222.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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