RS Vwgh 1993/1/19 90/05/0038

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Veröffentlicht am 19.01.1993
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82104 Kleingarten Oberösterreich
L82254 Garagen Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO OÖ 1976 §23 Abs2;
BauO OÖ 1976 §46 Abs3;
BauRallg;
DauerkleingartenG OÖ 1983 §6 Abs6;
StellplatzV OÖ 1976 §1 idF 1989/037;

Rechtssatz

Grundsätzlich kann eine (massierte) Anordnung von Stellplätzen, auch wenn sie in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt, zu einer (Lärmbelästigung) Belästigung oder zu einer Gefährdung von Nachbarn führen (Hinweis E 9.3.1982, 81/05/0126, 0127). Allerdings muß davon ausgegangen werden, daß aus Stellplätzen einer Kleingartenanlage mit viel geringeren Emissionen durch Zufahrten und Abfahrten zu rechnen ist als etwa bei einem Einkaufszentrum oder gar bei einer Tankstelle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990050038.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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