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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Auf die Erstreckung der Erfüllungsfrist eines in Rechtskraft erwachsenen baupolizeilichen Auftrages steht niemandem ein Rechtsanspruch zu, weshalb ein derartiger Antrag zurückzuweisen ist (Hinweis E 21.6.1988, 88/05/0133).
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992050326.X01Im RIS seit
11.07.2001