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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Ist es einem an dem Unfall unbeteiligten Zeugen möglich, einen bei dem Unfall verursachten Schaden wahrzunehmen, so trifft den Lenker des den Schaden verursachenden Fahrzeuges in der Regel ein Verschulden, wenn er diesen Schaden nicht wahrgenommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992020231.X02Im RIS seit
12.06.2001