RS Vwgh 1993/1/20 92/01/0761

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
AVG §37;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0762

Rechtssatz

Die geänderte Verfassungsrechtslage im Heimatland der Asylwerber (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0306), aber auch die Freilassung politischer Gefangener, schließt die Richtigkeit der Behauptung der Asylwerber, es bestehe auf Grund der faktischen politischen Verhältnisse in ihrem Heimatland für sie weiterhin eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer politischen Gesinnung, noch nicht aus (hier: Albanien).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010761.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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