Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0762Rechtssatz
Die geänderte Verfassungsrechtslage im Heimatland der Asylwerber (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0306), aber auch die Freilassung politischer Gefangener, schließt die Richtigkeit der Behauptung der Asylwerber, es bestehe auf Grund der faktischen politischen Verhältnisse in ihrem Heimatland für sie weiterhin eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer politischen Gesinnung, noch nicht aus (hier: Albanien).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010761.X02Im RIS seit
03.04.2001