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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §17;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung des Bestandes von agrargemeinschaftlichen Anteilsrechten und von Weiderechten -
Wie sich die Abweisung - und naturgemäß in gleicher Weise auch die Zurückweisung - eines Antrages auf einem der Aufschiebung zugänglichen Vollzug entzieht, ist auch die Feststellung, daß agrargemeinschaftliche Anteilsrechte und Weiderechte einer bestimmten Liegenschaft zustehen, der Zwangsvollstreckung schon begrifflich nicht unterworfen. Diese Feststellung räumt aber auch dem aus ihr Begünstigten eine ausübbare Berechtigung nicht ein, weil sie nicht konstitutiv Recht schafft, sondern lediglich den Bestand des schon vorgelegenen Rechtes erkennt. Der gegen einen solchen Bescheid erhobenen Beschwerde kann aufschiebende Wirkung deshalb allein schon nicht zuerkannt werden.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993070001.A01Im RIS seit
20.11.2000