RS Vwgh 1993/1/20 AW 93/07/0001

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §17;
FlVfLG Slbg 1973 §38;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellung des Bestandes von agrargemeinschaftlichen Anteilsrechten und von Weiderechten -

Wie sich die Abweisung - und naturgemäß in gleicher Weise auch die Zurückweisung - eines Antrages auf einem der Aufschiebung zugänglichen Vollzug entzieht, ist auch die Feststellung, daß agrargemeinschaftliche Anteilsrechte und Weiderechte einer bestimmten Liegenschaft zustehen, der Zwangsvollstreckung schon begrifflich nicht unterworfen. Diese Feststellung räumt aber auch dem aus ihr Begünstigten eine ausübbare Berechtigung nicht ein, weil sie nicht konstitutiv Recht schafft, sondern lediglich den Bestand des schon vorgelegenen Rechtes erkennt. Der gegen einen solchen Bescheid erhobenen Beschwerde kann aufschiebende Wirkung deshalb allein schon nicht zuerkannt werden.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993070001.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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