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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Stmk 1990 §18 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0287 92/02/0288 92/02/0289Rechtssatz
Mangels Bestehens eines entsprechenden Abfallwirtschaftsplanes und somit mangels Bestehens einer Festlegung zur Errichtung einer Mülldeponie auf den verfahrensgegenständlichen Grundstücken kann kein das Interesse an der Verwendung der Grundstücke als Wald überwiegendes öffentliches Interesse an der Verwendung der gegenständlichen Grundstücke als Restedeponien festgestellt werden. Denn solange nicht auf dem im Stmk Abfallwirtschaftsgesetz vorgesehenen Weg die Inanspruchnahme eines Grundstückes zur Errichtung einer Restedeponie in Aussicht genommen wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Heranziehung dieses Grundstückes für einen derartigen Zweck im öffentlichen Interesse gelegen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992020286.X01Im RIS seit
13.06.2001