RS Vwgh 1993/1/20 92/01/0725

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
AsylG 1991 §3;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/14 92/01/0216 1

Stammrechtssatz

Nur die Vorfälle unmittelbar vor der Ausreise aus dem Heimatland des Asylwerbers sind für die Frage der Asylgewährung von Bedeutung, es sei denn, daß Umstände vorliegen, auf Grund welcher eine bereits damals bestehende wohlbegründete Furcht vor Verfolgung bis zur Ausreise andauert

(Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0320).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010725.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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