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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/14 92/01/0216 1Stammrechtssatz
Nur die Vorfälle unmittelbar vor der Ausreise aus dem Heimatland des Asylwerbers sind für die Frage der Asylgewährung von Bedeutung, es sei denn, daß Umstände vorliegen, auf Grund welcher eine bereits damals bestehende wohlbegründete Furcht vor Verfolgung bis zur Ausreise andauert
(Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0320).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010725.X01Im RIS seit
20.11.2000